
Schloss oder Gutshaus? Hinweise zur Zuordnung: Die Bezeichnung Schloss steht nur den landesherrlichen Residenzen zu, also den Schlössern der Großherzöge und Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den ehemaligen Pommernherzögen aus dem Greifengeschlecht. Ausnahmen sind das Schloss Putbus als Residenz der Fürsten zu Rügen, das Schloss Granitz und das Schloss Bothmer. Weitere Herrenhäuser, die zwar zum landesfürstlichen Besitz gehörten, dienten nicht als Residenzen und sind somit nicht den Schlössern zugeordnet worden. Auch wenn die einheimische Bevölkerung, die Gemeinden und andere Besitzer ihr Herrenhaus stolz als Schloss bezeichnen und vermarkten, so sind es unter kunsthistorischen Gesichtspunkten doch Herrenhäuser. Für alle, die jetzt enttäuscht sind, ihr "Schloss" nicht unter den Schlössern zu finden, sondern unter Gutshäusern, bitten wir um Verständnis.
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