Sie werden sich sicherlich fragen, nach welchen Punkten wir die Liste der Gutshäuser und Schlösser geordnet haben. Die Bezeichnung Schloss steht nur den landesherrlichen Residenzen zu, also den Schlössern der Großherzöge und Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den ehemaligen Pommernherzögen aus dem Greifengeschlecht. Ausnahmen sind das Schloss Putbus als Residenz der Fürsten zu Rügen, das Schloss Granitz und das Schloss Bothmer. Weitere Herrenhäuser, die zwar zum landesfürstlichen Besitz gehörten, dienten nicht als Residenzen und sind somit nicht den Schlössern zugeordnet worden.
Auch wenn die einheimische Bevölkerung, die Gemeinden und andere Besitzer ihr Herrenhaus stolz als Schloss bezeichnen und vermarkten, so sind es unter kunsthistorischen Gesichtspunkten doch Herrenhäuser. Das ist keinesfalls als Wertung zu Schönheit oder Wichtigkeit von uns zu verstehen.
Für alle, die jetzt enttäuscht sind, ihr "Schloss" nicht unter den Schlössern zu finden, sondern unter Gutshäusern oder sollten uns doch Fehler bei der Zuordnung unterlaufen sein, bitten wir um Verständnis, Hilfe und Kontakt.
Ein Dank gilt Jens-Peter Martens aus Berlin, der uns bei der Zuordnung wichtige Hinweise geben konnte.
Wir hoffen, dass wir mit unserer Seite dazu beitragen können, die vielen, vielen, größtenteils vom Verfall bedrohten, Häuser zu retten und damit ein wichtiges Stück Kultur unseres Landes, den Mittelpunkt und den gesichtsprägenden Bestandteil vieler Ortschaften zu bewahren. |