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Gutshaus Hildebrandshagen bei Woldegk

Als 1645 der letzte Blankenburg ohne Erben verstarb, wurde Reichsfreiherr Otto von Schwerin sein Nachfolger. 



1652 erwarb er zunächst das Angefälle auf Wolfshagen, 1670 gelangte er in den Besitz aller Ländereien. Nach seinem Tod ging der Besitz an seinen gleichnamigen Sohn. Wichtig für Hildebrandshagen wurde Reichsgraf Johann Christoph Hermann von Schwerin, der 1827 die Wolfshagener Besitzungen erbte. Als er 1858 starb, hinterließ er seinem Sohn Wilhelm Stanislaus von Schwerin Göhren, Hildebrandshagen, Wilhelmsheyn und Bülowssiege. Fast alle seine Güter waren von ihm nach modernsten wirtschaftlichen Gesichtspunkten umgestaltet und teilweise erheblich erweitert worden, auch Hildebrandshagen.

Das Gutshaus trägt die Handschrift verschiedener unter Hermann von Schwerin in Wolfshagen erbauter Gebäude. Mit dem Friesband unterhalb des Traufgesimses sowie den Friesen an den Giebeln ähnelt der eingeschossige elfachsige Ziegelbau mit Satteldach in manchem dem Wolfshagener Gasthaus, der dortigen Schmiede oder dem Gutsspeicher. Demzufolge dürfte das Hildebrandshagener Gutshaus um 1850 gebaut worden sein.

Der letzte Gutsherr, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld, erbte 1926 Göhren, Hildebrandshagen und weitere Güter von seinem Onkel. 1932 musste er Hildebrandshagen auf Grund der Weltwirtschaftskrise verkaufen. Erworben wurde es durch eine Siedlungsgesellschaft, die es in 19 Stellen zu je 20 Hektar, eine Restgutstelle mit 40 Hektar und in Dispositionsland aufteilte. 300 Familien hatten sich um die Stellen in Hildebrandshagen beworben. Die Siedler kamen aus Sachsen, Thüringen und Westfalen. Mit dem Verkauf endete eine seit Mitte des 17. Jahrhunderts währende Herrschaft der Familie von Schwerin über das Dorf.

Seit der Aufsiedelung Anfang der 1930er Jahre dient das Hildebrandshagener Gutshaus bis heute zu Wohnzwecken.


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